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Wie CRM der DSGVO den Schrecken nimmt

08. Februar 2018

156300116 bearbeitet

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – das steht unverrückbar fest. Auch fest steht, dass kaum ein Unternehmen darauf vorbereitet ist, auch wenn uns die Datenschützer und Rechtsanwälte seit Monaten in den Ohren liegen.
Wenn die DSGVO in wenigen Wochen in Kraft tritt, hat das weitreichende Folgen für alle Unternehmen und der Strafrahmen bei Vergehen ist beträchtlich. Am 25. Mai 2018 müssen Sie startklar sein.

Gelassener können Sie der DGSVO allerdings entgegensehen, wenn Sie eine professionelle CRM-Lösung einsetzen.
Ein CRM bietet nämlich quasi „von Natur aus“ alle Voraussetzungen, die Ihnen die Compliance mit den Anforderungen der Verordnung einfacher machen:

  • Speichern Sie alle personenbezogenen Daten an einem Ort
    Mit dem Einsatz einer CRM-Lösung wird eine Vielzahl anderer, so genannter „Insel-“Anwendungen“ überflüssig. Die reine Anzahl an Datencontainern wird erheblich reduziert.

  • Speichern Sie nur so viele Daten wie unbedingt notwendig
    Mittels einer strukturierten Erfassung geben Sie vor, welche Daten erfasst werden

  • Legen Sie Vereinbarungen zur Speicherung personenbezogener Daten punktgenau ab
    In der CRM-Lösung verknüpfen Sie die Erlaubnis zur Datenspeicherung unmittelbar mit der betreffenden Person – lästiges und zeitraubendes Suchen nach Dokumenten entfällt.
    Das CRM-System bietet außerdem die Möglichkeit, diese Erlaubnis direkt einzuholen.

  • Behalten Sie den Überblick über sämtliche erfassten Daten
    Im CRM erstellen Sie auf Knopfdruck einen Bericht mit allen relevanten Daten zu einer ausgewählten Person.

  • Behalten Sie den Überblick über Löschungen
    Anhand hinterlegter Aufbewahrungsfristen sehen Sie jederzeit, ob Daten gelöscht werden sollen/müssen.
    Die eigentliche Löschung kann manuell oder automatisch erfolgen.
    Fordert eine Person die Löschung ihrer personenbezogenen Daten an, zeigt Ihnen das System genau an, welche Daten gelöscht werden dürfen und für welche Daten gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten.

Mit der CRM-Lösung CAS genesisWorld verliert die DSGVO neu Ihren Schrecken und Sie stehen auf der sicheren Seite.
In Kürze werden wir auf unserem Sol4Blog weiter auf dieses Thema eingehen – halten Sie die Augen offen oder abonnieren Sie unseren Newsletter, damit Sie zu diesem wichtigen Thema nichts mehr verpassen.

Höchste Datensicherheit mit CRM

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